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Vermögenswirksame Leistungen –
Ab 2024 attraktiver

Portrait: Isabel Kunoth

Isabel Kunoth

Einkommensgrenzen für staatliche Förderung deutlich angehoben

Seit 2024 ist Sparen noch attraktiver, denn die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden mehr als verdoppelt. Das bedeutet konkret, dass mehr Menschen die staatliche Förderung für die vom Arbeitgeber gezahlten Vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen können. Aber was sind diese Extra-Leistungen eigentlich genau?

Was sind Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen, kurz „VL“ genannt, sind monatliche Geldbeiträge, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt zahlen, um diese beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Auch für die Altersvorsorge können VL verwendet werden.

Jedes Unternehmen bestimmt selbst, ob und in welcher Höhe Vermögenswirksame Leistungen bezahlt werden. Maximal können 40 Euro pro Monat gezahlt werden, also bis zu 480 Euro im Jahr. Obendrauf gibt es, wenn du förderberechtigt bist, staatliche Förderungen. So kannst du, ohne selbst etwas zu zahlen, jährlich bis zu 523 Euro zusätzlich zum Gehalt bekommen.

Wie bekomme ich Vermögenswirksame Leistungen?

Im Gegensatz zum Gehalt werden Vermögenswirksame Leistungen nicht auf dein Konto überwiesen. Das Geld überweist der Arbeitgeber direkt auf den von dir abgeschlossenen VL-Vertrag. Das kann z. B. ein Bausparvertrag, eine Lebensversicherung, ein Fondssparplan sein. Auch einen Immobilienkredit kannst du mit Hilfe von Vermögenswirksamen Leistungen tilgen.

Nach Abschluss des Vertrags bei der Bank oder Sparkasse bekommst du eine Bescheinigung. Mit dieser beantragst du die Überweisung der Vermögenswirksamen Leistungen bei deinem Arbeitgeber. Alternativ kannst du deine Vermögenswirksamen Leistungen unter Umständen auch in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen lassen.

Wie sichere ich mir die staatliche Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen?

Die Förderung der Vermögenswirksamen Leistungen nennt sich „Arbeitnehmersparzulage“. Sie ist dein Bonus vom Staat für die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen. Wie hoch die Arbeitnehmersparzulage ist, hängt von zwei Faktoren ab – der Höhe deiner Vermögenswirksamen Leistungen und der Art deines VL-Vertrags.

Achtung: Nicht für alle Anlageformen bekommst du die Förderung. Gefördert werden Bausparverträge, die Anlage in Wertpapiere wie z. B. das Fondssparen sowie die Immobilienkredit-Tilgung.

Für die Arbeitnehmersparzulage gibt es eine Einkommensgrenze. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, bist du förderberechtigt. Die gute Nachricht ist: Die Einkommensgrenze wurde von der Bundesregierung ab 2024 mehr als verdoppelt! Liegt dein Gehalt unter 40.000 Euro, erhältst du die Förderung. Bei Verheirateten und Verpartnerten liegt die Grenze bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderung variiert nach Anlageform. Sparst du deine Vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, erhältst du 9 % Förderung auf maximal 470 Euro Einzahlungen jährlich. Das entspricht aufgerundet 43 Euro. Zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer:innen können beim gemeinsamen Sparen bis zu 86 Euro Förderung jährlich erhalten.

Sparst du deine Vermögenswirksamen Leistungen in Wertpapiere, bekommst du 20 % Förderung auf maximal 400 Euro jährlich eingezahlten Vermögenswirksame Leistungen. Das entspricht 80 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 160 Euro für Verheiratete und Verpartnerte. Wenn weniger Geld eingezahlt wird als der Maximalbetrag erhältst du die Förderung auf deinen tatsächlich eigezahlten Betrag.

Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen ohne Geld vom Chef beantragen

Dein Arbeitgeber zahlt dir keine Vermögenswirksamen Leistungen oder nicht in Höhe der maximalen 40 Euro monatlich? Dann kannst du den Betrag freiwillig aufstocken. Bitte dazu einfach deinen Arbeitgeber, den fehlenden Betrag monatlich vom Gehalt abzuziehen und als VL auf deinen Sparplan einzuzahlen.

Erhältst du monatlich z. B. 30 Euro vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, so kannst du 10 Euro zusätzlich von deinem Gehalt sparen. Dadurch zahlst du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber insgesamt den Maximalbetrag von 40 Euro im Monat ein. Der Vorteil: Du baust schneller Vermögen auf und erhältst die maximale Arbeitnehmersparzulage.

Was bedeutet das fürs Bausparen?

Durch die Einzahlung deiner Vermögenswirksamen Leistungen plus Förderung in einen Bausparvertrag wird die von dir im Voraus festgelegte Sparsumme schneller erreicht. So kannst du dein zinsgünstiges Darlehen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie schneller erhalten und dein Wunschprojekt früher realisieren.

Du bist dir unsicher, ob ein Bausparvertrag das Richtige für dich ist? Erfahre hier, ob Bausparen sinnvoll für dich ist.

Tipp: Bausparen wird vom Staat mit einer weiteren Prämie gefördert – der Wohnungsbauprämie.

Nachdem du mindestens sieben Jahre fleißig gespart, Vermögen aufgebaut und Zinsen sowie die Arbeitnehmersparzulage kassiert hast, kannst du dir das gesamte Guthaben deines VL-Vertrags inklusive Förderung auszahlen lassen – oder du nutzt z.B. deinen angesparten Bausparvertrag für die Verwirklichung deines Traumes von deinen eigenen vier Wänden.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen bieten eine einfache Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dein Geld für ein Immobilienvorhaben oder dein persönliches Sparziel schneller zu vermehren. Das Beste daran: Die meisten Arbeitgeber und der Staat unterstützen dich dabei!

Lese-Tipp: Wie du dir deinen Immobilientraum erfüllen kannst, erfährst du auf zukunftswaende.de.

Isabel Kunoth

Als selbstständige Werbetexterin lebt Isabel Kunoth in der Fächerstadt Karlsruhe. Die gelernte Bänkerin ist Feuer und Flamme für Immobilien- und Finanzthemen. Auch der E-Commerce, vor allem in den Bereichen Interieur, Food und Mode, lässt ihr Herz höher schlagen.

Portrait: Isabel Kunoth

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